Reife statt Reihenfolge: Der Netzanschluss wird neu geregelt

Reife statt Reihenfolge: Der Netzanschluss wird neu geregelt

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Wer zuerst beantragt, bekommt zuerst den Anschluss. So war es bisher. Der Gesetzentwurf zum Netzpaket will das ändern, und für Gemeinden und Stadtwerke, die ihre Flächen vorbereitet haben, ist das eine gute Nachricht.

Im deutschen Netzanschlussrecht gilt bis heute eine einfache Regel. Wer seinen Antrag zuerst stellt, wird zuerst bedient. Man nennt das Windhundprinzip. Solange es genug Kapazität gab, hat das funktioniert. Inzwischen fragen Großbatteriespeicher, Industrie, Ladeparks und Rechenzentren an denselben Punkten im Netz an. Die Warteschlangen sind lang, und in ihnen stehen auch Vorhaben, die längst niemand mehr ernsthaft verfolgt.

Die Bundesregierung will das ändern. Am 29. Juli hat das Kabinett den Gesetzentwurf zum sogenannten Netzpaket beschlossen, am 24. September war die erste Lesung im Bundestag, am 7. Oktober hat der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Sachverständige angehört. Der Entwurf trägt die Drucksachennummer 21/7866 und wird jetzt beraten.

Was steht drin? Netzbetreiber sollen Anschlussbegehren künftig nach gesetzlichen Kriterien priorisieren dürfen, statt nur auf das Eingangsdatum zu schauen. Wer Netzanschlusskapazität reserviert, soll das an seinen Projektfortschritt koppeln und Nachweise dafür bringen. Anträge, die nicht mehr ernsthaft weiterverfolgt werden, sollen keine Kapazität mehr blockieren. Die Übertragungsnetzbetreiber sollen ihre neuen Verfahren spätestens am 1. Januar 2027 zur Bestätigung vorlegen. Rechenzentren nennt der Entwurf ausdrücklich als neue Anschlussnehmer mit hohem Bedarf.

Am Übertragungsnetz ist das nicht ganz neu. Die vier Übertragungsnetzbetreiber, darunter TransnetBW, hatten schon im Februar angekündigt, Anschlüsse ab dem 1. April 2026 nach einem Reifegradverfahren zu vergeben. Der Gesetzentwurf würde diesen Gedanken auf eine gesetzliche Grundlage stellen.

Eine Stelle verdient aus unserer Sicht mehr Aufmerksamkeit, als sie bisher bekommt. Unter den Kriterien, nach denen priorisiert werden darf, nennt der Entwurf Flächen, die in Raumordnungs- oder Bauleitplänen ausgewiesen sind. Bauleitplanung ist Sache der Gemeinden. Eine Kommune, die heute eine Fläche planerisch vorbereitet und mit ihrem Stadtwerk und dem Netzbetreiber früh spricht, könnte damit beim Netzanschluss besser dastehen als ein Projekt, das nur früh einen Antrag abgegeben hat.

Ganz rund ist der Entwurf noch nicht, und das sagen auch die Fachleute. Der Digitalverband Bitkom findet, das Paket gehe grundsätzlich in die richtige Richtung, habe aber weiterhin Konstruktionsfehler. Der Reifegrad eines Projekts müsse im Gesetz noch deutlicher als Kernkriterium verankert werden. Der Verband kommunaler Unternehmen warnte in der Anhörung, ohne ein zügiges Verteilnetzpaket verschiebe das Netzanschlusspaket den Engpass nur, statt ihn aufzulösen. Und Dr. Andreas Bublitz von TransnetBW sagte für die vier Übertragungsnetzbetreiber, die Priorisierung solle nicht bei den Netzbetreibern liegen, sondern politisch entschieden werden.

Was wir noch nicht wissen: Wie streng wird „Projektfortschritt“ am Ende ausgelegt? Reicht ein Aufstellungsbeschluss im Gemeinderat, oder braucht es einen rechtskräftigen Bebauungsplan? Für eine Gemeinde macht das mehrere Jahre Unterschied.

Für Deutschland Compute 2035 folgt daraus eine sehr konkrete Frage an Baden-Württemberg: Welche Standorte haben bis 2030 einen zusagbaren Netzanschluss ab 100 MW, und welche Gemeinden haben dafür heute schon eine Fläche in der Planung? Darauf gibt es nur gemeinsam eine Antwort, mit Netzbetreibern, Kommunen, Stadtwerken und denen, die die Rechenleistung später brauchen.

Bild: Bernd Dittrich / Unsplash – Strommasten über einem grünen Feld

Quellen:

Deutscher Bundestag, Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (Drucksache 21/7866), 07.09.2026: https://dserver.bundestag.de/btd/21/078/2107866.pdf

Deutscher Bundestag, hib 673/2026 Wirtschaft und Energie – Gesetzentwurf, 31.08.2026: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-1209238

Deutscher Bundestag, Erste Lesung Energiewirtschaftsrecht (Netzpaket), 24.09.2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw39-de-energiewirtschaftsrecht-1211298

Deutscher Bundestag, Anhörung zum Netzanschlusspaket, 07.10.2026: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw41-pa-wirtschaft-energiewirtschaftsrecht-1217934

Bitkom, Bitkom zum Netzanschlusspaket, 29.07.2026: https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zum-Netzanschlusspaket

50Hertz, Amprion, TenneT, TransnetBW, Positionspapier Netzanschlüsse, 05.02.2026: https://www.amprion.net/Dokumente/Transparenz/Studien-und-Stellungnahmen/2026/102_20260205_4UeNB-Positionspapier-Netzanschluesse.pdf